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Aktuelle Gewässerordnung

Unten finden Sie die derzeit gültigen Richtlinien für das Angeln am Birkensee!

Gewässerordnung​​​​​​

  • Für jeglichen Raubfischfang wird ein Stahlvorfach mit Einzelhaken vorgeschrieben.

  • Verpflichtend sind immer eine Abhakmatte, Desinfektionsspray und Schonhaken zu benutzen.

  • Während der Schonzeit der einzelnen Fischarten dürfen diese nicht entnommen und müssen so schonend wie möglich zurückgesetzt werden. Hat ein Fisch geschluckt, ist vor dem Zurücksetzen die Schnur vorsichtig vom Maul abzuschneiden.

  • Die Bestimmungen über Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt zu beachten

  • Kunstköder sind vom 01.02 - 15.04. nicht erlaubt.

  • Wasserpflanzen dürfen nicht entfernt werden.

  • Das Angeln mit lebendigen Köderfischen ist verboten.

  • Rotfedern unter 15cm dürfen als Köderfische entnommen werden.

  • Jeder Angler hat seinen Fang zu verwerten

  • Für Friedfische dürfen nur Haken ohne Widerhaken (Schonhaken) verwendet werden

  • Das Auswaiden von Fischen am Gewässer ist verboten. Jeder hat seinen Angelplatz sauber zu verlassen

  • Nur der Inhaber eines gültigen Angelerlaubnisscheines ist zum Angeln am Birkensee berechtigt. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Mitgliedes angeln. Über diesem Alter nur mit abgelegter Angelprüfung ohne Aufsicht.

  • Kontrollberechtigt sind alle Inhaber eines gültigen Erlaubnisscheines, sowie Beamte der Fischereibehörde und Fischereiaufsicht. Die richtig ausgefüllte Fangstatistik und der Fischereischein sind auf Verlangen vorzuzeigen.

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